Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Ihre schriftlich festgelegten Behandlungswünsche sind für Ärztinnen, Ärzte und Bevollmächtigte verbindlich (§ 1827 BGB). Eine Patientenverfügung schafft Klarheit, stärkt Ihre Selbstbestimmung und entlastet Angehörige in schwierigen Situationen.
Gerne stehen wir Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
