Vorsorge


Niemand beschäftigt sich gern damit, durch Krankheit, Unfall oder im Alter nicht mehr selbst entscheiden zu können. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig vorzusorgen.

Mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung legen Sie fest, wer Sie im Ernstfall vertreten soll und welche Wünsche berücksichtigt werden.

Sie bestimmen eine Vertrauensperson, die Sie in wichtigen Angelegenheiten wie Gesundheit, Finanzen oder Behördenfragen vertreten darf.

Hier legen Sie fest, wer im Bedarfsfall als rechtlicher Betreuer bestellt werden soll oder wer dafür nicht infrage kommt.

Sie bestimmen im Voraus, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie sich selbst nicht mehr äußern können.

Wir beraten Sie gerne.

zurück