Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie vorab, wer im Falle einer krankheits- oder unfallbedingten Entscheidungsunfähigkeit Ihr rechtlicher Betreuer sein soll.

Sie ist eine wichtige Vorsorgemaßnahme, da sie dem Betreuungsgericht genaue Vorgaben macht und verhindert, dass Ihnen fremde Personen vom Gericht zugeteilt werden.

Kerninhalte:

  • Wunschbetreuer: Benennen Sie konkret eine Vertrauensperson und idealerweise einen Ersatzbetreuer.
  • Negativausschluss: Halten Sie fest, welche Personen Sie auf keinen Fall als Betreuer wünschen (z. B. bei familiären Konflikten).
  • Inhaltliche Wünsche: Formulieren Sie konkrete Vorstellungen, wie Ihr Betreuer handeln soll (z. B. ob Sie zu Hause gepflegt werden möchten, welche finanziellen Angelegenheiten Ihnen wichtig sind).

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