Die Aufgaben der anerkannten Betreuungsvereine sind seit dem Start der Reform des Betreuungsrechts am 01. Januar 2023 im Betreuungsorganisationsgesetz (§ 15 BtOG) festgelegt.
Zu ihren Aufgaben gehören:
- Ratsuchende über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügungen informieren
- Ehrenamtlich rechtliche Betreuer:innen in ihre Aufgaben einzuführen, sie fortzubilden und sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen
- Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen
- Rechtliche Betreuungen durch berufliche Mitarbeiter ausführen
- die Unterstützung bei der Erstellung einer individuellen Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung
- die Bereitschaft zur Übernahme einer Verhinderungsbetreuung
Persönliche Beratung nach Terminvereinbarung
Fortbildungsangebote
Ehrenamtliche Betreuung
Gesetzliche Betreuung
Patientenverfügung
Betreuungsverfügung
Vorsorgevollmacht
