Hilfen und Angebote

Die Aufgaben der anerkannten Betreuungsvereine sind seit dem Start der Reform des Betreuungsrechts am 01. Januar 2023 im Betreuungsorganisationsgesetz (§ 15 BtOG) festgelegt.

Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Ratsuchende über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügungen informieren
  • Ehrenamtlich rechtliche Betreuer:innen in ihre Aufgaben einzuführen, sie fortzubilden und sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen
  • Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen
  • Rechtliche Betreuungen durch berufliche Mitarbeiter ausführen
  • die Unterstützung bei der Erstellung einer individuellen Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung
  • die Bereitschaft zur Übernahme einer Verhinderungsbetreuung

Persönliche Beratung nach Terminvereinbarung

Fortbildungsangebote

Ehrenamtliche Betreuung

Gesetzliche Betreuung

Patientenverfügung

Betreuungsverfügung

Vorsorgevollmacht

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