Gesetzl. Betreuung

Kann ein Mensch aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung die eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht selbst regeln und hat keine ausreichende Vorsorgevollmacht erteilt, kann das Gericht einen rechtlichen Betreuer zu seiner
Unterstützung bestellen.

Der Begriff „rechtliche Betreuung“ und die „gesetzliche Betreuung“ bezeichnen beide das Gleiche.

Die seit dem 1. Januar 2023 geltenden Regelungen sichern eine größtmögliche Selbstbestimmung und stellt die Wünsche der betreuten Menschen in den Mittelpunkt des Betreuerhandelns.

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